Urlaubs- und Verhinderungspflege
Einen geliebten Angehörigen zu pflegen ist nicht nur körperlich äußerst anstrengend, es ist auch für den Geist und die Psyche eine schwere Probe. So ist es nicht verwunderlich, dass der pflegende Angehörige in gewissen Abständen eine Entlastung in Form eines Urlaubs benötigt. Auch eine anstehende Kur oder plötzlich auftretende Krankheit kann die Pflege verhindern. Hier kommt unsere Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege zum Einsatz. Ziel ist es, wie bei der Kurzzeitpflege, in der familiären Pflegesituation Freiräume zu schaffen und so die Angehörigen bei den meist schwierigen und verantwortungsvollen Aufgaben zu entlasten.
Dabei übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der anfallenden Kosten. Genauer gesagt, für bis zu vier Wochen im Jahr ist eine Kostenübernahme möglich, ohne dass die pflegebedingten Aufwendungen die Summe von bis zu 1.612 € übersteigen dürfen. Die Unterkunft sowie Verpflegung müssen selbst getragen werden.
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Weitere Informationen zum Entgelt sowie Broschüren und Formulare finden Sie bei unseren Infomaterialien.